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Vermögen / Zugewinn

Ihre Anwältin für das Thema Vermögen / Zugewinn in der Kanzlei für Familienrecht

Wenn die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, d. h. keinen Ehevertrag geschlossen haben, dann wird bereits im Zusammenhang mit der Trennung zu prüfen sein, ob Zugewinnausgleichsansprüche im Raum stehen.

 

Die Zugewinngemeinschaft ist keine Gütergemeinschaft,  jeder der Ehegatten hat einzel-ne Vermögenswerte. Es wird unter dem Strich die Differenz zwischen dem in der Ehe er-worbenen Vermögen ausgeglichen.

 

Neben dem Zugewinnausgleich sind oft Ansprüche aus der Miteigentümergemeinschaft zu regeln, etwa dahingehend, dass zu klären ist, ob eine gemeinsame Immobilie veräußert werden soll oder nicht. Sehr häufig will auch ein Ehegatte den Miteigentumsanteil des anderen Ehegatten übernehmen, dann ist es notwendig, den Wert der Immobilie zu be-stimmen, dies in aller Regel durch die Einholung eines Sachverständigengutachtens.

 

Hier ist es in der anwaltlichen Beratung ganz wichtig, die Interessenslage des Mandanten auszuloten, mit ihm gemeinsam zu überlegen, ob es die Möglichkeit gibt, eine Immobilie im Alleineigentum zu erwerben, behilflich zu sein bei der Frage, eine realistische Finanzierungsmöglichkeit besteht.

Ihr erster Schritt bei Familienangelegenheiten

Erstberatung nach Trennung

Unser Ziel ist es, mit Ihnen gemeinsam eine möglichst einvernehmliche und faire Lösung in Ihrem Familienkonflikt zu finden. Dabei ist es uns wichtig, neben Ihren finanziellen Belangen und allen Vermögensfragen vor allem auch Ihre Kinder im Blick zu haben, mit dem Ziel, die Belastung für Sie und Ihre Angehörigen so gering wie möglich zu halten.

Vereinbaren Sie bitte einen Termin für Ihre persönliche Erstberatung in unserer Kanzlei für Familienrecht in Freiburg.

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