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Ehevertrag

Ihre Anwältin für das Thema Ehevertrag in der Kanzlei für Familienrecht

Was ist ein Ehevertrag?

Zu unserer Aufgabe gehört es auch, über die Frage, ob es sinnvoll ist, einen Ehevertrag abzuschließen, zu beraten und für den Fall, dass ein Ehevertrag abgeschlossen wurde, zu prüfen, ob dieser wirksam ist.

Seit einer Entscheidung des  Bundesverfassungsgerichtes im Jahre 2001 sind alle Eheverträge nicht nur vertragsrechtlich, sondern auch verfassungsrechtlich zu überprüfen. Es hat sich nach dieser grundlegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes eine ganze Reihe von höchstrichterlichen Entscheidungen ergeben. Der Bundesgerichtshof hat deutlich gemacht, in welchen Bereichen die Ehegatten weitestgehend vertraglich sich binden können, in welchen Bereichen dies weniger möglich ist. Um es kurz zusammen-zufassen: Im güterrechtlichen Bereich, d. h. über die Frage, ob Gütertrennung oder modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbart werden soll, sind die Ehegatten weitgehend frei, anders sieht es aus beim Ausschluss von Unterhaltsansprüchen. Sollten Unterhaltsansprüche von Ehegatten, die Kinder betreuen, betroffen sein, muss man dies sehr kritisch betrachten, ebenso sind Regelungen zum Versorgungsausgleich bis hin zum Ausschluss des Versorgungsausgleiches stets kritisch zu überprüfen.

Ob es sinnvoll ist, bei Eheschließung oder auch noch während bestehender Ehe einen Ehevertrag zu schließen, ist vom Einzelfall abhängig. Hierzu ist es notwendig, die Beratung eines Fachanwaltes zu suchen.

Wenn bereits ein Ehevertrag abgeschlossen wurde und es zur Ehescheidung kommt, ist immer auch zu überprüfen, ob der Ehevertrag wirksam ist. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung muss der Ehevertrag sich sowohl einer Wirksamkeitskontrolle als auch einer Ausübungskontrolle unterziehen lassen. Wirksamkeitskontrolle heißt, es wird geprüft, ob der Vertrag zum Zeitpunkt des Abschlusses nicht gegen die guten Sitten verstößt. Dies ist dann beispielsweise der Fall, wenn ein wirtschaftlich stärkerer künftiger Ehegatte die Situation des anderen Ehegatten ausnutzt um ihn zum Abschluss eines Ehevertrages zu zwingen. Klassisches Beispiel: Die hochschwangere künftige Ehefrau erhält die Mitteilung des künftigen Ehemannes, dass er sie nur dann heiratet, wenn sie zuvor im Ehevertrag auf alles verzichtet.

Erfahrungsgemäß ist die Situation nie so, wie dieses Beispiel zeigt, in aller Regel sind Eheverträge, die in den letzten zwanzig Jahren abgeschlossen wurden, auch wirksam.

Es gibt aber auch noch die sogenannte Ausübungskontrolle, d.h. man muss prüfen, ob zu dem Zeitpunkt, zu dem der Ehevertrag im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung auf den Tisch kommt, noch alle Voraussetzungen vorliegen, die man damals bei Abschluss des Ehevertrages bedacht hat. Wenn beispielsweise ein Ehevertrag abgeschlossen wurde, weil beide künftige Ehegatten davon ausgingen, immer vollschichtig berufstätig zu sein und keine Kinder geplant waren, dann aber zum Zeitpunkt der Trennung und Scheidung kleine Kinder vorhanden sind und ein Ehegatte deshalb auf Berufstätigkeit ganz oder teilweise verzichtet hat, dann muss ein Ehevertrag, der etwa einen nachehelichen Unterhaltsverzicht enthält, angepasst werden.

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Unser Ziel ist es, mit Ihnen gemeinsam eine möglichst einvernehmliche und faire Lösung in Ihrem Familienkonflikt zu finden. Dabei ist es uns wichtig, neben Ihren finanziellen Belangen und allen Vermögensfragen vor allem auch Ihre Kinder im Blick zu haben, mit dem Ziel, die Belastung für Sie und Ihre Angehörigen so gering wie möglich zu halten.

Vereinbaren Sie bitte einen Termin für Ihre persönliche Erstberatung in unserer Kanzlei für Familienrecht in Freiburg.

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