Ihre Anwältin für das Thema Nichteheliche Partnerschaften in der Kanzlei für Familienrecht
Auch nichteheliche Partner sind im Falle der Trennung oft in streitigen Situationen verfangen. Auch hier gilt es, sich zunächst beraten zu lassen.
Leider dürfen wir die familienrechtlichen Bestimmungen nicht analog auf nichteheliche Partnerschaften anwenden, stattdessen müssen wir uns in diesen Auseinandersetzungen oft mit gesellschaftsrechtlichen Ansprüchen behelfen.
Zuständig für diese Auseinandersetzung ist aber immer auch der Fachanwalt für Familienrecht. Dies gilt nicht nur für nichteheliche Partnerschaften, sondern auch für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften.
Ihr erster Schritt bei Familienangelegenheiten
Erstberatung nach Trennung
Unser Ziel ist es, mit Ihnen gemeinsam eine möglichst einvernehmliche und faire Lösung in Ihrem Familienkonflikt zu finden. Dabei ist es uns wichtig, neben Ihren finanziellen Belangen und allen Vermögensfragen vor allem auch Ihre Kinder im Blick zu haben, mit dem Ziel, die Belastung für Sie und Ihre Angehörigen so gering wie möglich zu halten.
Vereinbaren Sie bitte einen Termin für Ihre persönliche Erstberatung in unserer Kanzlei für Familienrecht in Freiburg.