Kaiser-Joseph-Str. 261 · 79098 Freiburg

Nichteheliche Partnerschaften

Ihre Anwältin für das Thema Nichteheliche Partnerschaften in der Kanzlei für Familienrecht

Auch nichteheliche Partner sind im Falle der Trennung oft in streitigen Situationen verfangen. Auch hier gilt es, sich zunächst beraten zu lassen.

Leider dürfen wir die familienrechtlichen Bestimmungen nicht analog auf nichteheliche Partnerschaften anwenden, stattdessen müssen wir uns in diesen Auseinandersetzungen oft mit gesellschaftsrechtlichen Ansprüchen behelfen.

Zuständig für diese Auseinandersetzung ist aber immer auch der Fachanwalt für Familienrecht.
Dies gilt nicht nur für nichteheliche Partnerschaften, sondern auch für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften.

Ihr erster Schritt bei Familienangelegenheiten

Erstberatung nach Trennung

Unser Ziel ist es, mit Ihnen gemeinsam eine möglichst einvernehmliche und faire Lösung in Ihrem Familienkonflikt zu finden. Dabei ist es uns wichtig, neben Ihren finanziellen Belangen und allen Vermögensfragen vor allem auch Ihre Kinder im Blick zu haben, mit dem Ziel, die Belastung für Sie und Ihre Angehörigen so gering wie möglich zu halten.

Vereinbaren Sie bitte einen Termin für Ihre persönliche Erstberatung in unserer Kanzlei für Familienrecht in Freiburg.

Die Fachanwältin für Familienrecht

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Ratgeber für Familienrecht

Kontakt

Kanzlei für Familienrecht
Gabriele Eberhardt
Fachanwältin für Familienrecht

Kaiser-Joseph-Str. 261
79098 Freiburg im Breisgau

Telefon: +49 761 361 95
Telefax: +49 761 397 65

E-Mail: info@familienrecht-eberhardt.de

Erreichbarkeit

Montag, Dienstag, Donnerstag
09:00 – 12:30 Uhr
14:00 – 17:00 Uhr

Mittwoch
09:00 – 13:00 Uhr

Freitag
09:00 – 12:30 Uhr