Ihre Anwältin für das Thema Erbrecht / Testament in der Kanzlei für Familienrecht
Im Rahmen der familienrechtlichen Beratung zu Trennung und Scheidung ist es notwendig, auch auf die erbrechtlichen Folgen der Einreichung von Trennung und Scheidung zu beraten.
Bereits mit der Trennung kann es notwendig sein, ein Testament zu fertigen, um etwa zu verhindern, dass der andere Ehegatte bis zur Einleitung des Ehescheidungsverfahrens noch einen gesetzlichen Erbanspruch hat.
Wenn das Ehescheidungsverfahren erst einmal in Gang gesetzt wurde und ein Ehegatte die Scheidung beantrag hat und der andere Ehegatte nicht entgegengetreten ist, dann endet der gesetzliche Erbsanspruch des anderen Ehegatten. Gleichwohl muss man in dieser Zeit auch noch prüfen, ob testamentarische Regelungen erfolgen bzw. geändert werden sollen.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass es nach dem Gesetz möglich ist (§ 1638 BGB) dem anderen Ehegatten die Verwaltung des Nachlasses der gemeinsamen Kinder zu un-tersagen. Dies muss aber testamentarisch geschehen.
Nach erfolgter Ehescheidung ist es dann wiederum sinnvoll, zu überprüfen, welche Maß-nahmen zu ergreifen sind, um zu verhindern, dass für den Fall, dass man selbst verstirbt, vom eigenen Kind beerbt wird und dieses Kind dann ohne eigene Kinder verstirbt, das eigene Vermögen wieder auf diesem Weg dem geschiedenen Ehegatten zufließt.
Auch hier gilt: Der Sachverhalt ist sorgfältig zu klären, es sind verschiedene Möglichkeiten aufzuzeigen, Beratung tut Not.
Ihr erster Schritt bei Familienangelegenheiten
Erstberatung nach Trennung
Unser Ziel ist es, mit Ihnen gemeinsam eine möglichst einvernehmliche und faire Lösung in Ihrem Familienkonflikt zu finden. Dabei ist es uns wichtig, neben Ihren finanziellen Belangen und allen Vermögensfragen vor allem auch Ihre Kinder im Blick zu haben, mit dem Ziel, die Belastung für Sie und Ihre Angehörigen so gering wie möglich zu halten.
Vereinbaren Sie bitte einen Termin für Ihre persönliche Erstberatung in unserer Kanzlei für Familienrecht in Freiburg.