Kaiser-Joseph-Str. 261 · 79098 Freiburg

Kanzlei für Familienrecht

Ihre Fachanwältin für
Familienrecht

Kanzlei für Familienrecht

Ihre Fachanwältin für Familienrecht

In der heutigen Zeit ist es unerlässlich, sich auf ein Fachgebiet zu spezialisieren, um dem Mandanten die effizienteste Beratung zu gewährleisten. Ich bin nahezu ausschließlich im Bereich des Familienrechts tätig und sorge für ständige Fortbildung dafür, dass ich Sie stets unter Beachtung der aktuellsten höchstrichterlichen Rechtsprechung beraten kann.

Gerade in komplexen familienrechtlichen Streitigkeiten ist es wichtig, den Überblick über die einzelnen Streitpunkte zu bewahren und mit Ihnen gemeinsam zu versuchen, das Verfahren durch eine allumfassende Regelung aller Streitpunkt zu Ende zu führen. Nach meiner Überzeugung ist es für die Mandanten in aller Regel das Beste, wenn mit Ausspruch der Ehescheidung auch alle sonstigen Fragen, etwa die Vermögensauseinandersetzung, die Unterhaltsfragen und alle Belange der Kinder, geregelt sind, damit Sie und Ihre Angehörigen nach der Ehescheidung unbelastet Ihr neues Leben gestalten können. Dafür will ich für Sie arbeiten, dafür will ich mit Ihnen auch um gute Regelungen ringen. Eine gute Regelung in Familiensachen ist immer dann erreicht, wenn alle Beteiligten nach Abschluss des Verfahrens feststellen, dass sie weitestgehend unbelastet in ihr Leben nach der Ehescheidung eintreten können.

Fachgebiete: Was versteht man unter Familienrecht?

Darunter versteht man sämtliche Fragen, die sich in der engeren und weiteren Familie ergeben können, 

Schließlich gehören dazu auch die erbrechtlichen Folgen von Trennung und Scheidung bis hin zur Testamentsgestaltung nach Trennung und Scheidung.

Bei der Beratung für eine Trennung taucht oft die Frage auf, ab wann man eigentlich als Ehegatten getrennt voneinander lebt, d.h. wann besteht keine eheliche Lebensgemeinschaft mehr. Um es salopp zu sagen: Eine Trennung im Rechtssinne liegt vor, wenn in allen Bereichen, nämlich „Schlafzimmer, Küche und Geldbeutel“ keine Gemeinsamkeiten mehr bestehen.

Es genügt für das Getrenntleben im Rechtssinne also nicht, das eine Sexualgemeinschaft mehr besteht, vielmehr dürfen auch keine wechselseitigen Versorgungsleistungen mehr erfolgen und auch in finanziellen Fragen muss die Trennung herbeigeführt sein. Erst wenn in allen drei Bereichen die Gemeinsamkeiten eingestellt sind, spricht man von einem Getrenntleben im Rechtssinne, so dass dann, wenn annähernd ein Jahr Trennungszeit vorbei ist, die Voraussetzungen für die Ehescheidung vorliegen.

Ihre Vorteile für Sie auf einen Blick

Ihr erster Schritt bei Familienangelegenheiten

Erstberatung nach Trennung

Unser Ziel ist es, mit Ihnen gemeinsam eine möglichst einvernehmliche und faire Lösung in Ihrem Familienkonflikt zu finden. Dabei ist es uns wichtig, neben Ihren finanziellen Belangen und allen Vermögensfragen vor allem auch Ihre Kinder im Blick zu haben, mit dem Ziel, die Belastung für Sie und Ihre Angehörigen so gering wie möglich zu halten.

Vereinbaren Sie bitte einen Termin für Ihre persönliche Erstberatung in unserer Kanzlei für Familienrecht in Freiburg.

Die Fachanwältin für Familienrecht

Unsere Fachgebiete im Familienrecht

Ratgeber für Familienrecht

Kontakt

Kanzlei für Familienrecht
Gabriele Eberhardt
Fachanwältin für Familienrecht

Kaiser-Joseph-Str. 261
79098 Freiburg im Breisgau

Telefon: +49 761 361 95
Telefax: +49 761 397 65

E-Mail: info@familienrecht-eberhardt.de

Erreichbarkeit

Montag, Dienstag, Donnerstag
09:00 – 12:30 Uhr
14:00 – 17:00 Uhr

Mittwoch
09:00 – 13:00 Uhr

Freitag
09:00 – 12:30 Uhr