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Familienrecht

Ihre Anwältin für das Thema Familienrecht in der Kanzlei für Familienrecht

Was versteht man unter Familienrecht ?

Darunter subsummiert man sämtliche Fragen, die sich in der engeren und weiteren Familie ergeben können, etwa Fragen von Trennung und Scheidung, Unterhaltsansprüchen zwischen getrenntlebenden und geschiedenen Ehegatten, Unterhaltsansprüche von Kindern, Vermögensauseinandersetzung und Zugewinnausgleich, Beratungen über den Abschluss eines Ehevertrages, Überprüfung von Eheverträgen auf ihre Wirksamkeit, alle Fragen des Kindschaftsrechtes, beginnend mit dem Sorgerecht, Fragen zur Umgangsbefugnis, Regelung von Sachverhalten bei Kindeswohlgefährdung,

– Aufteilung von Haushaltsgegenständen,

– Regelung bei gemeinsamen Darlehen und sonstigen vermögensrechtlichen Fragen.

Schließlich gehören auch dazu die erbrechtlichen Folgen von Trennung und Scheidung, bis hin zur Testamentsberatung.

Bei der Beratung für eine Trennung taucht einmal die Frage auf, wann lebt man eigentlich getrennt, d. h. wann besteht keine eheliche Lebensgemeinschaft mehr. Um es ganz salopp zu sagen: Eine Trennung im Rechtssinne liegt vor, wenn in den Bereichen “Schlafzimmer”, “Küche” und “Geldbeutel” keine Gemeinsamkeiten mehr bestehen.

Es genügt für ein Getrenntleben im Rechtssinne also nicht, dass keine Sexualgemein-schaft mehr besteht, vielmehr dürfen auch keine wechselseitigen Haushaltstätigkeiten mehr erfolgt sein und auch in finanziellen Fragen muss die Trennung herbeigeführt sein. Erst wenn in allen drei Bereichen die Gemeinsamkeiten eingestellt sind, spricht man von einem Getrenntleben im Rechtssinne, so dass dann die Voraussetzungen für die Ehe-scheidung vorliegen.

Häufig wird hier die Frage gestellt, ob man nicht sogar ein 3jähriges Getrenntleben benötigt, um tatsächlich die Scheidung durchsetzen zu können. Dies ist so nicht erforderlich.

 

Die Mindestanforderung für die Einleitung des Ehescheidungsverfahrens ist, dass die Ehegatten seit annähernd einem Jahr getrennt leben, einer die Ehescheidung beantragt und der andere dem Ehescheidungsantrag zustimmt oder nicht entgegentritt. Wenn der andere Ehegatte erklärt, dass er die Scheidung nicht will, dann kann dies nur zu einer Verzögerung der Ehescheidung führen, wenn er gleichzeitig nachweisen kann, dass zwischen den Ehegatten während des einjährigen Getrenntlebens Versöhnungsversuche stattgefunden haben. Kann er dies nicht vortragen, wird dem Scheidungsantrag auch ohne Zustimmung des anderen Ehegatten stattgegeben.

 

Mit der Einleitung des Getrenntlebens entstehen Unterhaltsansprüche auf Trennungs- unterhalt. Solange die eheliche Lebensgemeinschaft besteht, kann ein solcher Anspruch nicht geltend gemacht werden, dann gibt es nur einen Anspruch auf sogenannten Familienunterhalt, letztendlich auf Haushaltsgeld.

 

Bei der Erstberatung zur Trennung ist deshalb stets notwendig, genau zu prüfen, ob und wann die Trennung stattgefunden hat. Sollte es nach der räumlichen Trennung nochmals zu einem Versöhnungsversuch gekommen sein und dieser Versöhnungsversuch nicht länger als drei Monate am Stück angedauert haben, wird dadurch das Trennungsjahr nicht unterbrochen.

 

Bei einer Erstberatung zur Trennung ist es immer erforderlich, zunächst einmal genau festzustellen, in welchen Bereichen Regelungsbedürfnis besteht. Wenn Kinder betroffen sind, muss geprüft werden, wo die Kinder künftig ihren Lebensmittelpunkt haben sollen. Hier ist es denkbar, dass die Kinder bei einem Elternteil bleiben oder mit einem Elternteil ausziehen, denkbar und in letzter Zeit häufig wird auch die Frage einer paritätischen Betreuung der Kinder nach der Trennung in Form eines Wechselmodels diskutiert.

Ihr erster Schritt bei Familienangelegenheiten

Erstberatung nach Trennung

Unser Ziel ist es, mit Ihnen gemeinsam eine möglichst einvernehmliche und faire Lösung in Ihrem Familienkonflikt zu finden. Dabei ist es uns wichtig, neben Ihren finanziellen Belangen und allen Vermögensfragen vor allem auch Ihre Kinder im Blick zu haben, mit dem Ziel, die Belastung für Sie und Ihre Angehörigen so gering wie möglich zu halten.

Vereinbaren Sie bitte einen Termin für Ihre persönliche Erstberatung in unserer Kanzlei für Familienrecht in Freiburg.

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Gabriele Eberhardt
Fachanwältin für Familienrecht

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