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Sorgerecht

Ihre Anwältin für das Thema Sorgerecht in der Kanzlei für Familienrecht

Was versteht man unter Sorgerecht ?

Nicht nur im Zusammenhang mit der Ehescheidung, oft auch unabhängig von Ehescheidungsverfahren gibt es Probleme bei der Lösung in kindschaftsrechtlichen Fragen.

Wenn Eltern, gleichgültig ob miteinander verheiratet oder nicht, sich nicht darüber einigen können, wo die Kinder nach ihrer Trennung leben sollen, dann gibt es Streitigkeiten um das sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Darunter versteht man die Frage, wo die Kinder ihren Lebensmittelpunkt haben sollen. In diesen Fragen wird oft sehr verbittert gestritten, sehr häufig kommt es auch zur Einholung eines familienpsychologischen Gutachtens, da der Richter alleine mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln, – d.h. einem Bericht eines Verfahrensbeistandes für die Kinder und durch Berichte des Jugendamtes – den Sachverhalt nicht ausreichend ermitteln kann. Derartige Verfahren werden oft sehr streitig geführt und stellen für alle Beteiligten, vor allem auch für die Kinder, eine große Belastung dar.

Neben den Auseinandersetzungen um das Aufenthaltsbestimmungsrecht gibt es auch in Einzelfragen der gemeinsamen elterlichen Sorge immer wieder Uneinigkeiten. Gemeinsame elterliche Sorge bedeutet, dass die Eltern sich in allen Fragen von erheblicher Bedeutung für das Kind einigen müssen. Können sie dies nicht, gibt es die Möglichkeit, dass ein Elternteil sich die Alleinentscheidungsbefugnis für die streitige Frage vom Gericht übertragen lässt. Für diesen Fall muss das Gericht dann in einem einzelnen Bereich der elterlichen Sorge, etwa der Gesundheitssorge oder bezüglich schulischer Belange, einem Elternteil die Alleinentscheidungsbefugnis übertragen (§ 1628 BGB).

Ihr erster Schritt bei Familienangelegenheiten

Erstberatung nach Trennung

Unser Ziel ist es, mit Ihnen gemeinsam eine möglichst einvernehmliche und faire Lösung in Ihrem Familienkonflikt zu finden. Dabei ist es uns wichtig, neben Ihren finanziellen Belangen und allen Vermögensfragen vor allem auch Ihre Kinder im Blick zu haben, mit dem Ziel, die Belastung für Sie und Ihre Angehörigen so gering wie möglich zu halten.

Vereinbaren Sie bitte einen Termin für Ihre persönliche Erstberatung in unserer Kanzlei für Familienrecht in Freiburg.

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