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Umgangsrecht

Ihre Anwältin für das Thema Umgangsrecht in der Kanzlei für Familienrecht

Was versteht man unter Umgangsrecht ?

Von sehr großer Bedeutung in den familiengerichtlichen Auseinandersetzungen ist das sogenannte Umgangsrecht, d.h. die Befugnis des Elternteiles, Zeit mit den Kindern zu verbringen, in dessen Haushalt die Kinder nicht leben.

Damit Sie überblicken können, was eine Alltagsfrage ist und welche Fragen für das Kind von erheblicher Bedeutung sind, habe ich ein Merkblatt entworfen, das Sie herunterladen können.

Zum sogenannten Umgangsrecht zählt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch die Anordnung eines sogenannten paritätischen Wechselmodells, d.h. eine Regelung der Betreuung der Kinder hälftig durch jeden Elternteil. Auch in diesem Bereich gibt es häufig Beratungs- und Vertretungsbedarf. Die Anordnung eines paritätischen Wechselmodells kann auch gegen den Willen eines Elternteiles erfolgen. Die Folgen des paritätischen Wechselmodells sind weitreichend auch für die Frage des Kindesunterhaltes. Hierzu verweise ich auf das Merkblatt, das Sie nachfolgend finden.

Ihr erster Schritt bei Familienangelegenheiten

Erstberatung nach Trennung

Unser Ziel ist es, mit Ihnen gemeinsam eine möglichst einvernehmliche und faire Lösung in Ihrem Familienkonflikt zu finden. Dabei ist es uns wichtig, neben Ihren finanziellen Belangen und allen Vermögensfragen vor allem auch Ihre Kinder im Blick zu haben, mit dem Ziel, die Belastung für Sie und Ihre Angehörigen so gering wie möglich zu halten.

Vereinbaren Sie bitte einen Termin für Ihre persönliche Erstberatung in unserer Kanzlei für Familienrecht in Freiburg.

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Gabriele Eberhardt
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