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Hausrat

Ihre Anwältin für das Thema Hausrat in der Kanzlei für Familienrecht

Was versteht man unter Hausrat und dessen Aufteilung ?

Bereits in der Erstberatung weise ich stets darauf hin, dass Sie bei einer Trennung versuchen sollten, sich mit dem anderen Partner über die Verteilung der Haushaltsgegenstände nach Möglichkeit zu einigen.

Hausrat soll in natur geteilt werden, d.h. die vorhandenen Haushaltsgegenstände sollten aufgeteilt werden. Die Erwartung, dass ein Ehegatte den gesamten Haushalt behält, und der andere Ehegatte dafür in Geld abgegolten wird, kann in aller Regel nicht durchgesetzt werden. Sie können sich selbstverständlich darauf einigen, allerdings wird in einem gerichtlichen Verfahren dieser Anspruch nicht erfolgreich durchzusetzen sein.

Es empfiehlt sich schon aus Kostengründen, die Fragen der Haushaltsaufteilung nicht gerichtlich durchzuführen.

Ihr erster Schritt bei Familienangelegenheiten

Erstberatung nach Trennung

Unser Ziel ist es, mit Ihnen gemeinsam eine möglichst einvernehmliche und faire Lösung in Ihrem Familienkonflikt zu finden. Dabei ist es uns wichtig, neben Ihren finanziellen Belangen und allen Vermögensfragen vor allem auch Ihre Kinder im Blick zu haben, mit dem Ziel, die Belastung für Sie und Ihre Angehörigen so gering wie möglich zu halten.

Vereinbaren Sie bitte einen Termin für Ihre persönliche Erstberatung in unserer Kanzlei für Familienrecht in Freiburg.

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Kontakt

Kanzlei für Familienrecht
Gabriele Eberhardt
Fachanwältin für Familienrecht

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