verbunden mit dem Eintritt als Rechtsanwältin in die Kanzlei "Endriß - de Witt", ab 1981 dann "Endriß - Eberhardt", später "Endriß - Eberhardt - Malek" in Freiburg. In dieser Zeit Schwerpunkt der Tätigkeit als Strafverteidigerin, parallel dazu vermehrt Übernahme auch von zivilrechtlichen, vor allem familienrechtlichen Mandaten.
März 1980